Strafanträge durch Uptime IT
Uptime IT hat im Zeitraum von 2005 bis 2023 in zwei Fällen Strafanzeige gestellt.
In beiden Fällen handelte es sich um Versuche in die Uptime IT Umgebung einzudringen, die jedoch erfolglos waren. Beide hatten ihren Ursprung in Deutschland, konnten rechtssicher belegt werden und versprachen so eine Aussicht auf Erfolg bei der Strafverfolgung. Ein Strafverfahren konnte eingeleitet und durchgeführt werden.
Unzählige weitere Versuche wurden erkannt und abgewehrt, aber mangels Erfolgsaussichten nicht weiter strafrechtlich verfolgt.