Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat zum Thema Safe Harbor Abkommen und Datentransfer in die USA im letzten Herbst ein klares Urteil gefällt. Da die USA aus europäischer Sicht „kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten“ bietet, ist die Übertragung von personenbezogenen Daten in die USA ohne die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen unzulässig.
Nun hat sich die EU-Kommission in den vergangenen Wochen unter dem Namen Privacy Shield auf ein Nachfolgeabkommen mit den USA geeinigt. Das Abkommen liegt nun den Datenschützern der EU zur Prüfung vor. Aktuell ist fraglich, ob sich an der rechtlichen Situation der von einem Datentransfer in die USA betroffenen Bürger der EU überhaupt etwas grundlegend ändert und damit auch das Nachfolgeabkommen wertlos ist.
Bei Uptime IT besteht auf Grund der beschriebenen Situation kein Handlungsbedarf, denn die Nutzung von Diensten der großen US Unternehmen wie Facebook, Microsoft, Amazon, Google, Twitter, Dropbox, Automattic, Salesforce, Linked In und anderen ist bei Uptime IT generell unzulässig. Auch gibt es bei Uptime IT keine Wartungszugänge, die anderen Unternehmen einen Zugriff auf die Infrastrukturkomponenten erlauben.
Dies ist jedoch bei vielen Unternehmen anders. Unternehmen sollten prüfen, ob und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage Daten in die USA übertragen werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch eine Lösung durch das Nachfolgeabkommen in naher Zukunft mehr als fraglich ist. Allen Unternehmen, die hier unsicher sind, bietet Uptime IT mit der Uptime Cloud eine Basis, auf der Compliance konforme Dienste aufgebaut werden können. Wir beraten Sie dazu gern.
Die Uptime Cloud wird von uns seit Jahren an 2 Standorten in Deutschland und ausschließlich nach deutschem Recht betrieben und ist vom TÜV nach ISO 27001 zertifiziert.
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